Für den Nachteilsausgleich wird ein Arztzeugnis oder medizinisch-therapeutisches Attest verlangt. Beachten Sie, dass Arztzeugnisse für die Universität Bern nicht bindend sind. Sie unterstützen uns aber bei der Entscheidung, ob und wie wir Ihr Gesuch bewilligen dürfen. Daher kann es auch sein, dass wir Ihr Gesuch in Teilen oder gänzlich ablehnen müssen.
Nachfolgend finden Sie eine Checkliste mit Voraussetzungen für das Attest, teilen Sie diese gegebenenfalls der behandelnden Person mit. Wichtig ist auch, dass der beantragte Nachteilsausgleich der Beeinträchtigung entgegenwirkt.