Studierende mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen sind am Institut für Psychologie willkommen!

Wir setzen uns dafür ein, allen Studierenden gleichberechtigte Chancen im Studium zu ermöglichen. Gerne beraten wir Sie zu Nachteilsausgleichen, Barrierefreiheit und unterstützenden Massnahmen für die Studienprogramme Major Psychologie, Minor Psychologie und Minor Neurowissenschaften.

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen den Einstieg ins Studium erleichtern und Ihnen aufzuzeigen, wie Sie Unterstützung erhalten können.

Die Curricula der Studiengänge an der Universität Bern können den Eindruck erwecken, dass alle im Semester aufgeführten Veranstaltungen zwingend auch in diesem absolviert werden müssen. Dies ist aber nicht in jedem Fall erforderlich und auch nicht immer empfehlenswert.

Bitte berücksichtigen Sie folgende Hinweise:

  1. Lassen Sie sich weder von sich selbst noch von Mitstudierenden unter Druck setzen. Planen Sie Ihr Studium so, dass der Arbeitsaufwand für Sie realistisch bewältigbar bleibt.
  2. Wenn Sie merken, dass die Belastung zu hoch wird, reduzieren Sie Ihr Pensum. Eine Reduktion ist vollkommen legitim und kann zu einem erfolgreichen Studienverlauf beitragen.
  3. Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie Ihr Pensum am besten reduzieren, melden Sie sich bei der Studienberatung.
  4. Wenn Sie merken, dass Sie eine Prüfung lieber erst zu einem späteren Zeitpunkt schreiben möchten, melden Sie sich einfach nicht zu dieser an und verschieben die Lehrveranstaltung später im KSL ins neue Semester.
  5. Schreiben Sie die Prüfung nur, wenn Sie sich in der Lage fühlen und vermeiden Sie es möglichst, diese „auf Biegen und Brechen“ absolvieren zu wollen.  
  6. Falls sich Ihr Gesundheitszustand kurzfristig ändert, haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem ärztlichen Attest von einer Prüfung abzumelden.

Und noch ein Hinweis zur Studienzeitverlängerung:

Sie müssen erst eine Studienzeitverlängerung einreichen, wenn Sie länger als 10 Semester im Bachelor studieren:


Für das 11. und 12. Semester genügt es, eine kurze E-Mail mit den entsprechenden Nachweisen (z. B. ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers) an die Dekanatsleitung zu senden.

Sollte Ihr Studium über diesen Zeitraum hinaus andauern, unterstützen wir Sie gerne dabei, eine individuelle Studienplanung zu erstellen und ein Härtefallgesuch vorzubereiten.

  • Ein Nachteilsausgleich passt die Bedingungen für Studierende an, sodass sie möglichst die gleichen Chancen wie alle anderen Studierenden haben und ihnen kein Nachteil aufgrund ihrer Beeinträchtigung erwächst.
  • Wichtig ist: Die fachlichen Lernziele bleiben unverändert. Angepasst werden lediglich die Bedingungen, unter denen diese erreicht werden können (z. B. durch verlängerte Prüfungszeit oder andere Massnahmen).
  • Bei bestimmten Beeinträchtigungen wie z.B. ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen (ASS), Dyslexie o.ä. können Sie einen Nachteilsausgleich in Form einer zeitlichen Verlängerung der Prüfungsdauer beantragen.
  • Auch Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen unterstützen wir darin, ihr Studium möglichst barrierefrei zu gestalten.
  • Bei weiteren Formen von Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen werden allfällige Ansprüche auf Unterstützung individuell von uns geprüft und geeignete Massnahmen gefunden.

Für die Studienprogramme Psychologie sowie Neurowissenschaft können Sie ein Gesuch um Nachteilsausgleich bei der Studienberatung einreichen.

  • Das Gesuch kann in Form einer einfachen E-Mail gestellt werden.
  • Zusätzlich benötigen wir ein ärztliches Attest oder einen Bericht einer Psychologin oder eines Psychologen.

Ihre Ansprechperson ist Simon Weber für die Studiengänge Psychologie und Neurowissenschaft. Ihre Anfrage wird vom Team der Studienberatung bearbeitet. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt, weitere Personen sind nicht involviert.

Ansprechperson

Beachten Sie die Punkte auf der folgenden Checkliste und teilen Sie diese gegebenenfalls der behandelnden Person (Arzt/Ärztin, Psychotherapeut*in) mit.


Wichtig:

  • Das ausgestellte Attest muss mit einer klaren ICD-Diagnose versehen sein.
  • Zudem muss der Nachteilsausgleich der genannten Beeinträchtigung in Form einer zeitlichen Verlängerung der Prüfungsdauer entgegenwirken (z.B. ADHS, ASS, Dyslexie o.ä.).

In den meisten Fällen erteilen wir einen Nachteilsausgleich, der 25% mehr Prüfungszeit beinhaltet. Studierende mit Nachteilsausgleich melden sich jeweils bei der Prüfungsaufsicht und dürfen in der hintersten Reihe sitzen und die Prüfung mit der zusätzlichen Zeit absolvieren.

Bitte senden Sie Ihr Gesuch um Nachteilsausgleich spätestens drei Monate vor Prüfungsbeginn an die Studienberatung Psychologie. Wird die Frist nicht eingehalten, kann erst die nächste Prüfungssession berücksichtigt werden.